Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Wirkungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen unseren Kunden und Realwerte Zentrum GmbH, im Folgenden als „RWZ“ bezeichnet. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung und sind auf der Webseite jeweils in der aktuellen Version verfügbar.
Detaillierte Bestimmungen finden sich in den Anhängen der jeweiligen spezifischen Produkte bzw. den AGB’s allfällig direkt an den Kunden durch RWZ nur vermittelter Zulieferer:
Anhang I: Apfelbalsamico im 30l Fass
Anhang II: Grace O’Malley Whiskey
2 Auftragserteilung und Leistung
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige schriftliche Auftrag des Kunden an die RWZ, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
Der Kunde kann der RWZ Aufträge in folgenden Formen erteilen: per Telefon, Post oder per E-Mail.
Ebenso nimmt die RWZ formlose Aufträge entgegen. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag mit der RWZ als zustande gekommen.
Bei besonderem Bedarf zieht die RWZ, nach Absprache mit dem Kunden, externe Berater/Experten hinzu. Hierfür zusätzlich entstehende Kosten werden gemäß Ziffer 3 dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen der RWZ und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Aktualisierungen und Änderungen von Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und werden als Zusatzvereinbarung zum Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der RWZ und dem Kunden.
3 Preise / Spesen
Zusätzlich zu allen Lieferungen und Honoraren für die Leistungen der RWZ werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und je nach Vereinbarung zusätzliche Kosten wie Berater / Experten, gem. Ziff 2, Reisespesen (Hotel, Fahrspesen, Verpflegung) oder Auslagen für den Kunden (Kopien, Porti, etc.) in Rechnung gestellt.
4 Zahlung und Fälligkeit
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Mehrwertsteuer oder andere gesetzliche Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. RWZ behält sich das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Der Anspruch der RWZ auf Zahlung der Rechnungen entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von der RWZ bereitgestellt oder erbracht wurde. RWZ behält sich laufende Akontozahlungen im Umfang der jeweils bereits erbrachten Leistungen ausdrücklich vor.
Sobald die Rechnung dem Kunden zugeht sind die Kosten, Auslagen und Spesen zur Zahlung fällig. Die Rechnung ist wo nicht anders geregelt, ohne Abzug einer Skontogewährung innert 30 Tagen Netto zu begleichen.
Wird die dem Auftraggeber zugestellte Rechnung nicht fristgerecht beglichen, so behält sich RWZ bei der Ausstellung der ersten Mahnung einen Zuschlag von mindestens CHF 20.00, bei der zweiten Mahnung einen Zuschlag von mindestens CHF 50.00 und ab Betreibungseinleitung die Verrechnung sämtlicher zusätzlich anfallender Aufwendungen ausdrücklich vor.
Eine Verrechnung anderweitiger Forderungen durch den Kunden ist nicht zulässig.
5 Termine
Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist das Anliegen der RWZ, Zusagen und Fristen einzuhalten, doch sind alle Angaben unverbindlich. Höhere Gewalt und unverschuldete Schwierigkeiten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, können die Leistung hinausschieben, auch wenn bereits Leistungsverzug eingetreten sein sollte.
Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der RWZ eine angemessene Nachfrist gesetzt hat
6 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt der RWZ alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen im Voraus zur Verfügung.
7 Schweigepflicht
Die RWZ ist verpflichtet, über alle im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst oder durch richterlichen Entscheid, schriftlich aufgehoben werden. Es ist der RWZ gestattet Ihren Vertragspartnern im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung sämtliche für den Geschäftsverkehr notwendigen Daten weiter zu leiten bzw. auszutauschen. Diese Daten dürfen von den empfangenden Partnern wie auch der RWZ zur Kontaktaufnahme mit dem Kunden aktiv genutzt werden. Darüber hinaus ist die RWZ verpflichtet, die zum Zwecke ihrer Tätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Kunden an die RWZ übergebene Unterlagen, Dokumente, etc. an den Kunden zurückgesendet, wenn dies nicht ausdrücklich durch den Kunden gefordert wird.
8 Gewährleistung
Der Kunde hat Mängel innert 7 Tagen nach Erhalt der Ware unter Angaben über Art der Mängel schriftlich zu rügen. Eine Fakturakopie ist zwingend beizulegen.
Lieferungen mit Transportschäden sind unter Vorbehalt anzunehmen und die Schäden dem Transporteur sofort schriftlich anzuzeigen.
Die RWZ übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen) oder Störung des Transportweges entstanden sind. Die RWZ ist verpflichtet, die übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet die RWZ nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von der RWZ erbrachten Leistung hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleibt. Die Haftung der RWZ beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei von der RWZ anerkannten Beanstandungen kann vorbehalten, eine Nach- bzw. Ersatzleistung oder Wertgutschrift nach eigenem Ermessen gewährt erden. Alle anderen Schadenersatzansprüche sind, insoweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen
9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder ganze Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
10 Rechtliche Grundlagen
Sämtliche in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gesondert geregelten Angelegenheiten unterliegen dem Schweizerischen Obligationenrecht oder anderweitigen den jeweiligen Auftragsumfang betreffenden Schweizerischen Gesetzesgrundlagen.
11 Gerichtsstand
Für allfällige aus dem Auftragsverhältnis sich ergebende Streitigkeiten erwählt der Kunde ungeachtet seines Wohnsitzes, resp. Geschäftsdomizils, den Gerichtsstand Aargau unter Ausschluss des Friedensrichters und unterwirft sich den dort geltenden Gesetzen und Usanzen. Die RWZ hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht am Ort des Wohnsitzes, resp. Geschäftsdomizils des Kunden zu belangen.
Stand Juni 2021